EuGH: Unionsrechtlicher Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und fo ...
Aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des Bundesfinanzhofs im Rahmen eines Antrags auf Energiesteuerentlastung hat der EuGH entschieden, dass der unionsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auch für fakultative Steuerermäßigungen gilt mit der Folge, dass der Mitgliedstaat die Steuerermäßigung nach Ablauf der in seinem Recht geregelten Antragsfrist nicht verweigern darf, wenn im Zeitpunkt des Eingangs des Antrags bei der zuständigen Behörde noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist.
Kategorien: EU-Recht
Schlagwörter: Energiesteuerrecht, EU-Recht, Steuerermä ...