Am 12. Dezember 2019 hat der Bundestag das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen beschlossen. Die abschließende Beratung im Bundesrat wird am 20. Dezember 2019 erfolgen.
In seiner heutigen Plenarsitzung hat der Bundesrat dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen seine Zustimmung erteilt.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat heute den Referentenentwurf zum Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung von Steuergestaltungen den Verbänden zur Stellungnahme bis zum 30. September zugeleitet.