EuGH: Zulässigkeit der Vollstreckung der von einem deutschen ...
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass die Vollstreckung der vom Finanzamt für Steuerstrafsachen Düsseldorf erlassenen Europäischen Ermittlungsanordnung in Österreich rechtens sein kann. Sie sei zwar nicht als dafür zuständige „Justizbehörde“ anzusehen, könne jedoch bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen unter den Begriff „Anordnungsbehörde“ im Sinne von Art. 2 Buchst. c Ziff. ii der Richtlinie 2014/41/EU über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen fallen.
Kategorien: EU-Recht
Schlagwörter: EU-Recht, Steuerstrafrecht, Vollstreckun ...