Update: Stromlieferung als selbstständige Leistung neben ein ...
Das Niedersächsische Finanzgericht hatte in einer aktuellen Entscheidung über die Frage zu entscheiden, ob Strom, den der Vermieter über eine Photovoltaikanlage erzeugt und an die Mieter liefert, umsatzsteuerlich als Nebenleistung der Vermietung anzusehen ist. Das Gericht hat diese Frage verneint und der Klage stattgegeben.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Umsatzsteuerrecht, Stromlieferung