Update: EuGH zur Reichweite und Grenzen der Stromsteuerbefre ...
In einem aktuellen Urteil hat der EuGH unter anderem entschieden, dass der elektrische Strom, der bei der Förderung eines Energieerzeugnisses wie Braunkohle im Tagebau und der anschließenden Umwandlung und Aufbereitung dieses Energieerzeugnisses in Kraftwerken zum Zwecke der Stromerzeugung verwendet wird, nicht steuerbefreit ist. Jedoch könne die anschließende Umwandlung und Aufbereitung dieses Energieerzeugnisses in Kraftwerken zum Zwecke der Stromerzeugung befreit sein, wenn diese Vorgänge für den technologischen Prozess der Stromerzeugung unentbehrlich sind und hierzu unmittelbar beitragen.
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Schlagwörter: Stromsteuerrecht, EU-Recht