Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass eine Methode zur Aufteilung des Verkaufspreises eines Spar-Menüs, die dazu führt, dass auf ein Produkt des Spar-Menüs (z.B. Burger) ein anteiliger Verkaufspreis entfällt, der höher ist als der Einzelverkaufspreis, nicht sachgerecht ist.
Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass die Aufteilung des Gesamtentgelts für Sparmenüs in der Systemgastronomie zur Bestimmung der Anteile, die dem vollen und dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, nur dann nach dem Verhältnis der Einzelverkaufspreise für die einzelnen Bestandteile erfolgen kann, wenn die Einzelbestandteile den Kunden auch separat mit Einzelverkaufspreisen angeboten werden.