EuGH zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwec ...
Nach einem Urteil des EuGH in einem lettischen Fall verstößt die behördliche Unterbindung von Geschäftsbeziehungen wegen Nichtbeachtens der im dortigen Anti-Geldwäschegesetz vorgesehen Vorschriften nicht gegen die Dienstleistungs- und die Kapitalverkehrsfreiheit, sofern diese Maßnahme im Hinblick auf das Ziel der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung verhältnismäßig ist.
Kategorien: EU-Recht
Schlagwörter: Geldwäschegesetz (GwG), Terrorismusfinan ...