EuGH nimmt Stellung zur Steuerbefreiung von Postuniversallei ...
Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom 16. Oktober 2019 zu zwei deutschen Ausgangsfällen entschieden, dass Postdienstleister, die als Inhaber einer nationalen Lizenz verpflichtet sind, förmliche Zustellungen von Schriftstücken von Gerichten oder Verwaltungsbehörden nach Vorschriften des nationalen Rechts durchzuführen, als "Universaldiensteanbieter" anzusehen sind, so dass solche förmlichen Zustellungen als von "öffentlichen Posteinrichtungen "erbrachte Dienstleistungen nach Art.132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL von der Umsatzsteuer zu befreien sind.
Kategorien: EU-Recht
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