Das Finanzgericht Köln hält den Ausschluss einer Antragsveranlagung zur Einkommensteuer für in der Schweiz ansässige deutsche Arbeitnehmer für europarechtswidrig und hatte den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt. Auch der Generalanwalt sieht in seinen heutigen Schlussanträgen eine Unvereinbarkeit der deutschen Regelung mit dem Freizügigkeitsabkommen der EU und der Schweiz.
Das Finanzgericht Köln hält den Ausschluss einer Antragsveranlagung zur Einkommensteuer für in der Schweiz ansässige deutsche Arbeitnehmer für europarechtswidrig und hat den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs steht einem in Deutschland beschränkt steuerpflichtigen US- Staatsangehörigen das Veranlagungswahlrecht für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit auch dann nicht zu, wenn er in einem EU- oder EWR-Staat (hier: den Niederlanden) wohnt. Auch aus dem Diskriminierungsverbot im DBA-USA ergibt sich insoweit kein Anspruch auf Gleichbehandlung mit einem beschränkt steuerpflichtigen deutschen Staatsangehörigen.