Zwar kommt es durch eine EuGH-Vorlage noch nicht zu einer Änderung der Rechtsprechung. Zeichnet sich aber aufgrund einer EuGH-Vorlage die ernsthafte Möglichkeit einer Rechtsprechungsänderung ab, ist nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofes eine Verfahrensaussetzung zwingend.