Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die Art und Weise der Videoübertragung einer mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht richtet.
Der Streit um die doppelte Besteuerung der Rente geht möglicherweise in die nächste Runde. Hinsichtlich der beiden am 31. Mai 2021 veröffentlichten Rentenurteile des Bundesfinanzhofes wurden mittlerweile Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht wird nun prüfen, ob es die Beschwerden annimmt.