Kein Ausgleich von Gewinnen des Rückwirkungszeitraums mit Ve ...
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs steht § 2 Abs. 4 Satz 3 des Umwandlungssteuergesetzes auch dem Ausgleich von positiven Einkünften, die der übertragende Rechtsträger im Rückwirkungszeitraum erzielt hat, mit einem Verlustrücktrag des übernehmenden Rechtsträgers aus dem Folgejahr entgegen.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Körperschaftsteuerrecht, Umwandlung, Ver ...