Update: Zum Vertrauensschutz im Steuerrecht bei unecht rückw ...
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass bei bilanzierenden Steuerpflichtigen Vertrauensschutz gegenüber unecht rückwirkenden Gesetzen nicht über mindestens zwei Veranlagungszeitraumwechsel hinweg zu gewähren ist. Der BVerfG, Beschluss vom 07. Juli 2010, 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06 ist nicht nur auf Arbeitnehmerabfindungen zugeschnitten. Die BVerfG, Beschlüsse vom 07. Juli 2010, 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05 und vom 07. Juli 2010 - 2 BvR 748/05 sind wegen des Dualismus der Einkunftsarten auf Vermögenszuwächse im Gewerbebetrieb nicht übertragbar.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Einkommensteuerrecht, Vertrauensschutz, ...