Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 3 GrEStG - Verwertungsbefugn ...
Eine vertragliche Vereinbarung einer Herausgabe und die Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung zur dinglichen Übertragung im Rahmen einer Vereinbarungstreuhand stellt ein Rechtsgeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG dar. Begründet eine Gesellschaft zu Gunsten eines Anderen die Verwertungsbefugnis an einem Gesellschaftsgrundstück, gehört dieses Grundstück für Zwecke des § 1 Abs. 3 GrEStG nicht mehr zum Vermögen dieser Gesellschaft. Eine doppelte Zurechnung (beim Treuhänder und Treugeber) ist nicht möglich. Dies hat das Hessische Finanzgericht entschieden.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Grunderwerbsteuerrecht, Immobilienbesteu ...