Zur Berücksichtigung von Verlusten aus sog. Vollrisikozertif ...
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass nach dem 30. Juni 2009 realisierte Verluste aus der Veräußerung von sog. Vollrisikozertifikaten, die nach dem 14. März 2007 angeschafft wurden, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Abs. 4, Abs. 6 EStG i.d.F. des Streitjahres unterfallen.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Verlustverrechnung, Einkommensteuerrecht ...