EuGH zum Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding
Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass einer Holdinggesellschaft, die entgeltliche Ausgangsumsätze an Tochtergesellschaften ausführt, das Recht auf Vorsteuerabzug dann nicht zusteht, wenn die bezogenen Eingangsleistungen nicht in direktem und unmittelbarem Zusammenhang mit den eigenen Umsätzen der Holdinggesellschaft, sondern mit den weitgehend steuerfreien Tätigkeiten der Tochtergesellschaften stehen.
Kategorien: EU-Recht
Schlagwörter: Umsatzsteuerrecht, EU-Recht, Vorsteuerab ...