(Kein) Übergang des wirtschaftlichen Eigentums in bestimmten ...
Das Finanzgericht München hatte über die Frage zu entscheiden, ob bei einer sog. „strukturierten Wertpapierleihe“ das wirtschaftliche Eigentum an den zur Sicherheit übertragenen Aktien beim Entleiher (Sicherungsgeber) verblieben ist und der Verleiher (Sicherungsnehmer) daher nicht berechtigt ist, für die Dividenden die Steuerfreiheit nach § 8b Abs. 1 KStG in Anspruch zu nehmen und eine geleistete Kompensationszahlung als Betriebsausgabe abzuziehen.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Einkommensteuerrecht, Wertpapierleihe, W ...