Wegen Vertragsverletzung hat der Europäische Gerichtshof fünf Mitgliedstaaten wegen Nichtumsetzung der „Whistleblower“-Richtlinie zu finanziellen Sanktionen verurteilt. Sie müssen jeweils einen Pauschalbetrag an die Kommission zahlen. Estland muss, falls es die Richtlinie noch immer nicht umgesetzt hat, außerdem ein tägliches Zwangsgeld zahlen.
Herzlich Willkommen zur dreihundertneunundvierzigsten Ausgabe unseres Steuern & Recht Podcasts – den PwC Steuernachrichten zum Hören. In dieser Ausgabe beschäftigen wir uns mit folgenden Themen:
Mit der Zustimmung des Bundesrates am vergangenen Freitag zu einem Kompromissentwurf aus dem Vermittlungsausschuss ist das parlamentarische Verfahren für das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ endlich abgeschlossen.
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Tschechien, Deutschland, Estland, Spanien, Italien, Luxemburg, Ungarn und Polen vor dem EuGH zu verklagen, weil diese die Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Richtlinie (EU) 2019/1937), nicht vollständig umgesetzt und die Umsetzungsmaßnahmen nicht mitgeteilt haben.
Derzeit läuft auf europäischer Ebene das Gesetzgebungsverfahren zum Erlass der Whistleblower-Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Die Richtlinie soll einen Ausgleich zwischen dem Interesse von Hinweisgebern („Whistleblower“), dem Interesse der Öffentlichkeit und dem Interesse des Unternehmens schaffen.