Die EU-Kommission hat am 21. Dezember 2022 die deutschen Maßnahmen zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen durch Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und eine Regelung zur Förderung der Offshore-Windenergieerzeugung durch Änderungen des deutschen Offshore-Windenergiegesetzes nach den Vorschriften für staatliche Beihilfen genehmigt.