Update: Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkung bei Zins- ...
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs setzt bei einem Termingeschäft als Sicherungsgeschäft die Annahme einer gegenläufigen Erfolgskorrelation voraus, dass mit dem Termingeschäft ein aus dem Grundgeschäft resultierendes Risiko zumindest teilweise abgesichert wird. Im Streitfall stellen die Richter weiterhin fest, dass die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags nicht auf der Ebene der Gesellschaft, sondern auf Ebene der beteiligten Gesellschafter zu treffen ist.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Einkommensteuerrecht, Zins-und Währungss ...