Vor dem Gericht der EU (EuG) ist ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofes unter anderem zu der Frage anhängig, ob die Einfuhr von Gegenständen aus einem Drittland ausschließlich zu Wartungs- oder Reparaturarbeiten Einfuhrumsatzsteuer auslöst. Die Generalanwältin gibt in ihren Schlussanträgen erste Hinweise auf ein mögliches Ergebnis.
Vor dem Europäischen Gerichtshof ging es in einem schwedischen Vorabentscheidungsersuchen erneut um Fragen zur Einfuhrmehrwertsteuerbefreiung bei der Wiedereinfuhr von Gegenständen in die Union, die unter eine Zollbefreiung fallen. Konkret: Ist die Einfuhrmehrwertsteuerbefreiung akzessorisch zur Zollbefreiung von wiedereingeführten Gegenständen oder sind beide Befreiungen eigenständig anzuwenden?