04. August 2020 Keine Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Zubehör Der Erwerb von Zubehör unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer. Ein darauf entfallendes Entgelt gehört nicht zur Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Kategorien: BFH und FG RechtsprechungSchlagwörter: Grunderwerbsteuerrecht, Immobilienbesteu ...