Sportliche Veranstaltungen als steuerbegünstigter Zweckbetri ...
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs ist die Annahme eines Zweckbetriebs nach § 67a Abs. 3 Satz 1 Abgabenordnung ausgeschlossen, wenn mangels ausreichender Aufzeichnungen nicht nachvollziehbar ist, inwieweit tatsächlich Aufwand bei den einzelnen Sportlern angefallen ist und deshalb nicht überprüft werden kann, ob bei allen Sportlern die ihnen jeweils geleistete Zahlung nicht über eine Aufwandsentschädigung hinausgeht.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Zweckbetrieb, Umsatzsteuerrecht, Veranst ...