Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung bei treuhänderischer ...
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Hinzurechnungsbesteuerung gem. § 7 Abs. 1 Außensteuergesetz auch dann Anwendung findet, wenn ein unbeschränkt Steuerpflichtiger treuhänderisch an einer ausländischen (hier: Schweizer) Zwischengesellschaft beteiligt ist. Die festgestellten Hinzurechnungsbeträge im Streitfall sind für das Gericht auch der Höhe nach nicht zu beanstanden.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Einkommensteuerrecht, Hinzurechnungsbest ...