In einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Luxemburg wegen Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD) im Hinblick auf die für Finanzunternehmen nicht geltenden Zinsabzugsbeschränkung hat Generalanwältin Juliane Kokott ihre Schlussanträge vorgelegt. Sie empfiehlt dem Gerichtshof, die von der Kommission betriebene Vertragsverletzungsklage vollumfänglich abzuweisen.