Update: Gewinnabführung bei Beteiligung an Organgesellschaft ...
Nach Auffassung des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern kann eine Kapitalgesellschaft, an der eine stille Beteiligung besteht und die daher vertraglich verpflichtet ist, einen Teil ihres Gewinns an den stillen Gesellschafter abzuführen, nicht ihren ganzen Gewinn an einen Organträger abführen und daher nicht Organgesellschaft im Rahmen einer körperschaftsteuerlichen Organschaft sein.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Organschaft körperschaftsteuerlich, Körp ...