Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat seine Richtlinien für den Informationsaustausch und die damit verbundene Außenprüfung unter dem Titel „Merkblatt zur grenzüberschreitenden Prüfungskooperation mit Steuerverwaltungen anderer Länder und Gebiete: Gemeinsame und gleichzeitige Prüfungen und Anwesenheit von Beamten“ überarbeitet.
Das Finanzgericht Köln hat zur Berechtigung des Betriebsprüfungsfinanzamts, an einer koordinierten grenzüberschreitenden steuerlichen Außenprüfung mitzuwirken und hierbei mit der österreichischen Steuerverwaltung die Klägerin betreffende Informationen auszutauschen, Stellung genommen. Dabei hat es die Klage des betreffenden Unternehmens auf Unterlassung einer gleichzeitigen und länderübegreifenden Prüfung abgelehnt.