22. Mai 2019 Finanzbehörde aktualisiert Regelungen zur Mitteilungspflicht ... Das Bundesfinanzministerium nimmt in einem aktualisierten Anwendungsschreiben zu den Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs. 2 und § 138b Abgabebnordnung in der Fassung des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes Stellung. Die Mitteilungspflichten dienen der zutreffenden steuerlichen Erfassung und Überwachung grenzüberschreitender Sachverhalte. Das aktuelle Schreiben ersetzt insoweit das Vorgängerschreiben vom 15. April 2015. Kategorien: VerwaltungsanweisungenSchlagwörter: Internationales Steuerrecht, Auslandsbet ...