Das Bundesministerium der Finanzen hat sein früheres Schreiben vom 8. Februar 2016 zur Beteiligung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft neu gefasst.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 14. Januar 2025 die Übergangsregelung des BMF-Schreibens vom 15. Dezember 2021 (BStBl I S. 2483) zur Anwendung des § 4 Absatz 1 in Fällen von Verpachtungs-BgA durch die öffentliche Hand verlängert.
Der Erwerb eines Grundstücks durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts erfolgt nicht aus Anlass des Übergangs von öffentlich-rechtlichen Aufgaben, wenn bei der übertragenden juristischen Person des öffentlichen Rechts zu keinem Zeitpunkt die öffentlich-rechtliche Aufgabe und das Eigentum an dem Grundstück zusammengefallen sind. Dies hat der BFH in einem aktuellen Urteil entschieden.
In einem ausführlichen Schreiben hat das Bundesfinanzministerium zum Vorsteuerabzug bei unternehmerisch tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts Stellung genommen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 2. Februar 2023 ein Schreiben zu einer temporären Billigkeitsregelung für einen unberechtigten Steuerausweis nach § 14c Umsatzsteuergesetz (UStG) im Rahmen der Verlängerung der Übergangsregelung zu § 2b UStG mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2022 veröffentlicht.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 27. Oktober 2021 den Referentenentwurf (RefE) der Körperschaftsteuer-Richtlinien 2022 zur Stellungnahme an die Verbände versandt.
Der V. Senat des Bundesfinanzhofs hat die Frage, ob beziehungsweise inwieweit es sich um eine unentgeltliche Wertabgabe des Organträgers handelt, wenn die Organgesellschaft Leistungen für den hoheitlichen Bereich des Organträgers erbringt, dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt. Dies insbesondere wegen eine derzeit beim Europäischen Gericht anhängige Vorlage eines anderen Senats, wodurch Zweifel an einer zutreffenden Auslegung des Unionsrechts entstanden sind.