Koordinierte grenzüberschreitende Betriebsprüfung mit Österr ...
Das Finanzgericht Köln hat zur Berechtigung des Betriebsprüfungsfinanzamts, an einer koordinierten grenzüberschreitenden steuerlichen Außenprüfung mitzuwirken und hierbei mit der österreichischen Steuerverwaltung die Klägerin betreffende Informationen auszutauschen, Stellung genommen. Dabei hat es die Klage des betreffenden Unternehmens auf Unterlassung einer gleichzeitigen und länderübegreifenden Prüfung abgelehnt.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Internationales Steuerrecht, koordiniert ...