Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 21. November 2022 ein Schreiben zur Beherrschungsidentität bei mittelbarer Beteiligung über eine Kapitalgesellschaft an einer Besitz-Personengesellschaft veröffentlicht. Darin nimmt das BMF zu dem BFH-Urteil vom 16. September 2021 (IV R 7/18) Stellung.
Auch eine Beteiligung der an der Betriebsgesellschaft beteiligten Gesellschafter an einer Besitz-Personengesellschaft, die lediglich mittelbar über eine Kapitalgesellschaft besteht, ist bei der Beurteilung einer personellen Verflechtung als eine der Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung zu berücksichtigen (Änderung der Rechtsprechung). Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.