EuGH: Vorsteuerabzug aus angeblich überteuerten und nutzlose ...
Nach dem Urteil des EuGH in einem ungarischen Fall kann ein Steuerpflichtiger die Vorsteuer für Werbedienstleistungen auch dann in Abzug bringen, wenn der für derartige Dienstleistungen in Rechnung gestellte Preis gegenüber einem von der nationalen Steuerbehörde definierten Referenzwert überhöht ist oder diese Dienstleistungen nicht zu einer Steigerung des Umsatzes des Steuerpflichtigen geführt haben. Voraussetzung ist, dass die Dienstleistung mit einem oder mehreren steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen oder der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen als allgemeine Aufwendungen in einem direkten und unmittelbaren Zusammenhang steht.
Kategorien: EU-Recht
Schlagwörter: Umsatzsteuerrecht, EU-Recht, Vorsteuerab ...