Update: Keine steuerliche Ergänzungsbilanz für Komplementär ...
Das Hessische Finanzgericht hat entschieden, dass der persönlich haftende Gesellschafter einer KGaA nicht wie ein Mitunternehmer zur Führung einer Ergänzungsbilanz und zur Inanspruchnahme von AfA auf die in den Wirtschaftsgütern der KGaA enthaltenen stillen Reserven berechtigt ist, da er steuerlich keinen Anteil an den einzelnen zum Gesellschaftsvermögen der KGaA gehörenden Wirtschaftsgütern erwirbt.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Personengesellschaften, Gewerbesteuerrec ...