Aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des Landgerichts Saarbrücken hatte der Europäische Gerichtshof über den Schadensersatz wegen Verarbeitungen von personenbezogenen Daten für Zwecke der Direktwerbung zu entscheiden, die trotz eingelegter Widersprüche weiterhin vorgenommen wurden. Dabei nehmen die Europarichter zu Fragen eines immateriellen Schadens, der Haftung auf Schadenersatz und zur Bemessung des immateriellen Schadenersatzes im Lichte der Art. 82 und 83 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO) Stellung.
In einem belgischen Fall präzisiert der Europäische Gerichtshof zum einen den Begriff "personenbezogene Daten" und zum anderen die Voraussetzungen, unter denen eine Branchenorganisation, soweit sie ihren Mitgliedern einen Rahmen von Vorschriften über die Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten bietet, als "gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortlicher" einzustufen ist. Der EuGH äußert sich dabei auch zu den Grenzen der gesamtschuldnerischen Haftung einer solchen Organisation.
In zwei Urteilen hat der Europäische Gerichtshof heute entschieden, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zwei Datenverarbeitungspraktiken von Wirtschaftsauskunfteien entgegensteht. Während das sogenannte „Scoring“ nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist, steht die längere Speicherung von Informationen über die Erteilung einer Restschuldbefreiung im Widerspruch zur DSGVO.
Der Europäische Gerichtshof hat heute über Art und Umfang der personenbezogenen Daten Dritter Stellung genommen, die vorzulegen sind, damit einem Unternehmen der Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten bewilligt werden kann.