Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat den Klagen der Republik Irland sowie der Gesellschaften Apple Sales International und Apple Operations Europe gegen den Beschluss der Europäischen Kommission stattgegeben und den Beschluss für nichtig erklärt. Der Kommission sei es nicht gelungen, rechtlich hinreichend nachzuweisen, dass eine unzulässige staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV vorliege.
Das Großherzogtum Luxemburg hat gegen das Urteil des Europäischen Gerichts (EuG) vom 12. Mai 2021 in den verbundenen Rechtssachen T-516/18 und T-525/18 (Verfahren in Sachen des französischen Energieunternehmens Engie) zwischenzeitlich Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht.