Das Einfrieren von Geldern und wirtschaftliche Ressourcen, die über Trust-Strukturen indirekt mit Personen verbunden sind, die restriktiven Maßnahmen der Europäischen Union angesichts der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine unterliegen, ist nach den heutigen drei Urteilen des Europäischen Gerichtshofes mit dem Unionsrecht vereinbar.
Das Finanzgericht Münster hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Vermögenübertragungen nach Auflösung US-amerikanischer Trusts Kapitaleinkünfte darstellen, aber nur solche Wertsteigerungen erfasst werden dürfen, die nach der Verkündung des Jahressteuergesetzes 2010 am 8. Dezember 2010 entstanden sind.