EuGH: Umsatzsteuer bei unentgeltlicher Wärmeabgabe aus Bioga ...
Aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des Bundesfinanzhofs hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass es sich um eine der Lieferung von Gegenständen gegen Entgelt gleichgestellte Entnahme eines Gegenstands handelt, wenn der Steuerpflichtige von ihm erzeugte Wärme unentgeltlich an andere Steuerpflichtige für deren wirtschaftliche Tätigkeit abgibt, wobei es nicht darauf ankommt, ob letztere die Wärme für Zwecke verwenden, die zum Vorsteuerabzug berechtigen.
Kategorien: EU-Recht
Schlagwörter: EU-Recht, unentgeltliche Wertabgabe