In seinem heutigen Urteil hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass die von den portugiesischen Fußballvereinen während der Covid19-Pandemie geschlossene Vereinbarung über den Verzicht auf die Abwerbung von Spielern mit dem Unionsrecht vereinbar sein könnte.
Das Bundesfinanzministerium nimmt in einem Schreiben zu zwei Urteilen des Bundesfinanzhofs aus 2016 und 2019 zur Umsatzsteuerpflicht von Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen und bei unlauteren Wettbewerbshandlungen Stellung. Die obersten Steuerrichter hatten die betreffenden Zahlungen als umsatzsteuerpflichtig beurteilt. Die Finanzverwaltung erläutert Einzelheiten zur praktischen Anwendung der richterlichen Grundsätze.