Vorsteuerabzug: Voraussetzungen der vollständigen Anschrift ...
Für die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug ist erforderlich, dass der Leistungsempfänger eine Rechnung besitzt, in der eine Anschrift des Leistenden genannt ist, unter der dieser postalisch erreichbar ist. Dafür kommt es nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs auf den Zeitpunkt der Rechnungsausstellung an. Die Feststellungslast trifft im Zweifel den Leistungsempfänger.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Umsatzsteuerrecht, EU-Recht, Rechnungsan ...