Fremdübliche Verzinsung einer Darlehensforderung
Der Verzicht auf eine angemessene Verzinsung einer auf einem Gesellschafterverrechnungskonto verbuchten Darlehensforderung kann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Sind keine anderen Anhaltspunkte für die Schätzung der fremdüblichen Zinsen erkennbar, ist es nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht zu beanstanden, wenn davon ausgegangen wird, dass sich private Darlehensgeber und -nehmer die bankübliche Marge zwischen Soll- und Habenzinsen teilen.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Verdeckte Gewinnausschüttung, Körperscha ...