Am 28. November 2024 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH, Az. C-293/23) entschieden, dass die deutschen Regelungen zur Infrastrukturkategorie der sogenannten Kundenanlagen gemäß § 3 Nr. 24 a) Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) teilweise nicht mit den Vorgaben des Unionsrechts übereinstimmen.
In einem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass es gegen die Kapitalverkehrsfreiheit gemäß Art. 63 AEUV verstößt, wenn eine Kapitalertragsteuer (Quellensteuer) nur Gebietsansässigen mit Verlusten erstattet wird, während Gebietsfremden mit Verlusten im Ausland keine Erstattung gewährt wird. Bei späteren ausländischen Gewinnen können Dividenden „nachversteuert“ werden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem bulgarischen Fall entschieden, dass das EU-Recht nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegensteht, die eine Quellensteuer auf fiktive marktübliche Zinsen (die nach den nationalen Vorschriften zur Bekämpfung der Steuervermeidung vorgeschrieben sind), unter Bezugnahme auf zinslose Darlehen berechnet wurden.
Öffentliche Subventionen für konfessionelle Privatschulen dürfen den im Inland anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften vorbehalten sein. Dies hat der EuGH in einem kürzlichen Urteil bezüglich einer entsprechenden österreichischen Regelung entschieden. Geklagt hatte eine in Deutschland ansässige und anerkannte Kirche.
In zwei Entscheidungen hat sich der Europäische Gerichtshof zur Ausgestaltung der umsatzsteuerlichen Organschaft geäußert. Die Luxemburger Richter haben dabei zunächst entschieden, dass die Bestimmung des Organträger als einzigen Steuerschuldner für den Organkreis rechtens ist. Darüber hinaus bleiben allerdings einige Detailfragen offen, die nun seitens des Bundesfinanzhofes im Zuge seiner beiden Schlussurteile geklärt werden müssen.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Steuervergünstigung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke des Privatvermögens (Wertansatz nur zu 90% des Grundbesitzwerts) dadurch gegen die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 AEUV verstößt, dass Grundstücke, die nicht in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR belegen sind, von der Vergünstigung ausgeschlossen werden.
Das Finanzgericht Bremen hatte dem Europäische Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob ein Zuschlag wegen Verletzung der Verrechnungspreis-Dokumentationspflichten mit den EU-Grundfreiheiten vereinbar ist. Der EuGH hat in seinem heutigen Urteil entschieden, dass aus den deutschen Zuschlagsregelungen kein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit abgeleitet werden kann, da diese verhältnismäßig und zur Gewährleistung der ausgewogenen Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten erforderlich sind.
Aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des Finanzgerichts Köln ist der Europäische Gerichtshof mit der Frage befasst, ob einer in Liechtenstein ansässigen Familienstiftung das für inländische Familienstiftungen geltende Steuerklassenprivileg im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer vorenthalten werden darf. Der Generalanwalt sieht darin in seinen heutigen Schlussanträgen keinen Verstoß gegen EU-Recht.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die deutsche Regelung, wonach die Erstattung der auf Streubesitzdividenden erhobenen Kapitalertragsteuer für ausländische Anteilseigner gegenüber inländischen Anteilseignern von zusätzlichen Nachweisen abhängig gemacht wird, gegen die in Artikel 63 AEUV verankerte Kapitalverkehrsfreiheit verstößt.
Laut dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist Artikel 10a der niederländischen Rechtsvorschriften zur Körperschaftssteuer, eine Regelung zur Begrenzung des Zinsabzugs, mit dem EU-Recht vereinbar. Obwohl dieser Artikel einen Unterschied in der Behandlung zwischen einer inländischen und einer grenzüberschreitenden Situation einführt, ist dieser Unterschied durch die Notwendigkeit der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung gerechtfertigt.
In einem slowenischen Fall hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass geltendes EU-Recht einer nationalen Regelung oder Praxis entgegensteht, nach der es grundsätzlich nicht möglich ist, dass ein rechtswidrig von einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags ausgeschlossener Bieter für den Schaden entschädigt wird, der ihm durch den Verlust der Chance entstanden ist, an diesem Verfahren teilzunehmen, um den betreffenden Auftrag zu erhalten.
Das Vorabentscheidungsersuchen des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs (BayAGH) betrifft konkret einen Fall, in dem eine österreichische Gesellschaft, die nicht zur Rechtsberatung zugelassen ist, einen Teil des Gesellschaftskapitals einer in Deutschland tätigen Rechtsanwaltsgesellschaft erworben hat. Der BayAGH war im Zweifel, ob § 59e BRAO a.F., wonach Gesellschafter einer Rechtsanwaltsgesellschaft nur Rechtsanwälte und Angehörige der in § 59a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 genannten Berufe sein können, den EU-Vorgaben entspricht. Der Europäische Gerichtshof hat in seinem heutigen Urteil die in Rede stehenden nationalen Vorgaben als mit EU-Recht vereinbar erklärt.
Aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des Finanzgerichts Hamburg hat der Europäische Gerichtshof im Fall einer illegalen Wareneinfuhr entschieden, dass eine nationale Regelung mit EU-Recht unvereinbar ist, nach der Artikel 215 Absatz 4 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 (Zollkodex) auf die Einfuhrmehrwertsteuer für die Bestimmung ihres Entstehungsorts entsprechende Anwendung findet.
Die Europäische Kommission hat ihren Plan zur Modernisierung der EU-Gesetzgebung vorgelegt, um sicherzustellen, dass die Rechtsvorschriften klarer, einfacher und effizienter durchgesetzt werden, auf soliden Fakten beruhen und besser auf die Bedürfnisse der Bürger und Unternehmen abgestimmt sind.
Herzlich Willkommen zur vierhundertachtzehnten Ausgabe unseres Steuern & Recht Podcasts – den PwC Steuernachrichten zum Hören. In der heutigen Ausgabe beschäftigen wir uns mit dem KRITIS-Dachgesetz, das die physische Resilienz kritischer Anlagen stärken soll und mit dem der Gesetzgeber auf eine sich deutlich verschärfende Bedrohungslage reagiert.
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