Die Einordnung einer nach dem Recht des US-Bundesstaats Colorado gegründeten LLC als Personen- oder Kapitalgesellschaft richtet sich nach dem sog. Typenvergleich unter Berücksichtigung der im BMF-Schreiben vom 19.03.2004 genannten Merkmale. Mit diesem Beschluss bestätigt der Bundesfinanzhof seine mit Urteil vom 20.08.2008 - I R 34/08 ergangene frühere Rechtsprechung.
Höchstbetrag für die Anrechnung einer ausländischen Steuer auf die inländische Steuer nach § 34c EStG ist die festgesetzte und gezahlte ausländische Steuer; dabei gilt eine zeitliche und sachliche Begrenzung, so dass nur die Steuer anrechenbar ist, die auf die im Veranlagungszeitraum bezogenen und in die inländische Veranlagung als "ausländische Einkünfte" i.S. des § 34d EStG einbezogenen Einkünfte entfällt ("Verhältnisrechnung"). Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Bringt eine Kapitalgesellschaft ihren gesamten Betrieb nach § 24 des Umwandlungssteuergesetzes in eine GmbH & Co. KG ein und beschränkt sich ihre Tätigkeit fortan auf die Verwaltung der Mitunternehmerstellung an der aufnehmenden Gesellschaft sowie das Halten der Beteiligung an der Komplementär-GmbH, steht § 2 Abs. 2 Satz 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) der Annahme von Unternehmensidentität im Sinne des § 10a GewStG auf der Ebene der übernehmenden Personengesellschaft nicht entgegen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Die Zuordnung von Gewinnen einer Freiberufler-Personengesellschaft nach dem DBA USA 1989/2008 richtet sich nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs grundsätzlich nach dem allgemeinen "Betriebsstättenmodell". Ein Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode scheidet aus, wenn das innerstaatliche Recht der USA die Nichtbesteuerung nur für einen Teilbetrag des einheitlichen Gewinnanteils vorsieht (hier: "guaranteed payments" für nicht in den USA ansässige Partner, soweit sie dort nicht höchstpersönlich tätig geworden sind).
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass im Rahmen der Anwendung der Zinsschranke bei einer Mitunternehmerschaft, deren Mitunternehmer Körperschaftsteuersubjekte sind, die den Mitunternehmern zustehenden Steuerbefreiungen nach § 8b KStG bei der Berechnung des maßgeblichen Gewinns (§ 4h Abs. 3 EStG) und folglich auch der abziehbaren Zinsaufwendungen zu berücksichtigen sind.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Aufhebung einer von der EU-Kommission verhängten Geldbuße wegen Beteiligung an einer Wettbewerbsverfälschung durch die Vorinstanz, dem Gericht der EU (EuG), wegen unzureichender Begründung bestätigt. Allerdings weist der EuGH die Klage der HSBC-Gesellschaften, soweit damit ihre Beteiligung am fraglichen Kartell bestritten wurde, ab.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 21. Oktober 2022 ein Schreiben veröffentlicht, in dem es zur Vorsteueraufteilung nach § 15 Absatz 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) bei gemischt genutzten Grundstücken unter Berücksichtigung mehrerer BFH- und EuGH-Urteile Stellung nimmt.