Soll der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts durch Vorlage eines Gutachtens erbracht werden, muss das Gutachten entweder durch den örtlich zuständigen Gutachterausschuss oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken erstellt sein. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
In einem Fall vor dem Finanzgericht Düsseldorf konnte der Nachweis über die erzielten Kapitalerträge aus Anteilen an sog. intransparenten („schwarzen“) Fonds nicht in ausreichendem Maße erbracht werden. Vorausgegangen war ein Vorlagebeschluss dieses Gerichts an den EuGH zur Vereinbarkeit mit dem freien Kapitalverkehr.
Es ist mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, dass inländische Anteilseigner einer Drittstaatenkapitalgesellschaft im Rahmen des Steuerfestsetzungsverfahrens den Nachweis führen können, dass ein bestimmter Bezug als Einlagenrückgewähr zu qualifizieren ist, Ausschüttungen an inländische Gesellschafter einer EU-Kapitalgesellschaft gemäß § 27 Abs. 8 Satz 9 KStG ohne weitere Nachweismöglichkeit des Anteilseigners jedoch stets als Gewinnausschüttung gelten, wenn die EU-Kapitalgesellschaft das Feststellungsverfahren gemäß § 27 Abs. 8 KStG nicht betreibt. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Finanzgericht Münster hat in einem aktuellen Urteil entschieden, welche Anforderungen an den Nachweis der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit i. S. d. § 8 Abs. 2 AStG zu stellen sind.
Das Finanzgericht Münster hat mit Gerichtsbescheid entschieden, dass für den Nachweis der Besteuerung von Arbeitslohn in Indien eine Arbeitgeberbescheinigung ausreichen kann. Die Vorlage eines Einkommensteuerbescheides und eines hierauf bezogenen Zahlungsnachweises sind für die Inanspruchnahme der Freistellung gemäß § 50d Abs. 8 EStG nicht in jedem Fall zwingend erforderlich
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofes kann ein Steuerpflichtiger die Anteile der betrieblichen und der außerbetrieblichen Nutzung eines PKW, für den er einen Investitionsabzugsbetrag und eine Sonderabschreibung nach § 7g Einkommensteuergesetz in Anspruch genommen hat, nicht nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, sondern auch durch andere Beweismittel nachweisen.
Ein Steuerpflichtiger kann die Anteile der betrieblichen und der außerbetrieblichen Nutzung eines PKW, für den er den Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibung nach § 7g Einkommensteuergesetz (EStG) in Anspruch genommen hat, nicht nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, sondern auch durch andere Beweismittel nachweisen. Dies hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil entschieden.
In einem tschechischen Fall hatte der EuGH erneut Gelegenheit, zu den materiellen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs Stellung zu nehmen. Der Fokus der richterlichen Prüfung lag im aktuellen Fall auf Fragen zum Nachweis der Unternehmereigenschaft des Leistenden als Steuerpflichtiger im Sinne der Mehrwertsteuerrichtlinie.
In einem tschechischen Vorabentscheidungsersuchen hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass einem in einem Mitgliedstaat ansässigen Lieferer, der Gegenstände in einen anderen Mitgliedstaat geliefert hat, die Befreiung von der Mehrwertsteuer zu versagen ist, wenn dieser Lieferer nicht nachgewiesen hat, dass die Gegenstände an einen in dem letztgenannten Mitgliedstaat steuerpflichtigen Empfänger geliefert wurden, und die für die Überprüfung der Steuerpflichtigkeit des Empfängers erforderlichen Informationen fehlen.
Die Vorlage eines Nachweises über die Versteuerung des Arbeitseinkommens im Ausland nach § 50d Abs. 8 Einkommensteuergesetz ist kein – zur Änderung des ursprünglichen Steuerbescheids berechtigendes - rückwirkendes Ereignis, wenn der ausländische Steuerbescheid vor dem inländischen ergangen ist und die Versteuerung im Ausland daher bereits bei dessen Erlass hätte berücksichtigt werden müssen. Dementsprechend muss auch die Berechnung der Zinsen erfolgen.
Neben dem Vorerben kann auch der Nacherbe den Pauschbetrag für Erbfallkosten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG in Anspruch nehmen. Der Abzug des Pauschbetrags setzt nicht den Nachweis voraus, dass zumindest dem Grunde nach tatsächlich Kosten angefallen sind (Änderung der Rechtsprechung). Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Finanzgericht Köln nimmt zur Frage des nach § 50d Abs. 8 Einkommensteuergesetz erforderlichen Nachweises der Versteuerung des nach einem Doppelbesteuerungsabkommen befreiten Arbeitslohns Stellung.
Ob ein ehemaliges Kirchenmitglied wirksam wieder in die Kirche eingetreten ist, richtet sich allein nach innerkirchlichem Recht – und dieses müssen Finanzgerichte so anwenden, wie es die Kirche selbst versteht. Das hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil klargestellt und die Festsetzung evangelischer Kirchensteuer aufgehoben, weil das Finanzgericht die kirchenrechtlichen Voraussetzungen eines Wiedereintritts nicht hinreichend geprüft hatte.
Das Finanzgericht Münster hat entschieden unter welchen Voraussetzungen die Einkünfte einer auf Zypern ansässigen Tochtergesellschaft der inländischen Muttergesellschaft nach den Regelungen der Hinzurechnungsbesteuerung im Außensteuergesetz in Sachen "Cadbury Schweppes“ der inländischen Besteuerung zu unterwerfen sind. Im vorliegenden Fall fehlte es am Beweis einer wirtschaftlichen Tätigkeit im betreffenden Niedrigsteuerland (Zypern).
Die EU-Kommission hat mit ihrem Beschluss vom 11. Juni 2024 (SA.63470 - LIP - Regional investment aid to Rubin NewCo 2021 Kft.) festgestellt, dass die beabsichtigte Beihilfe Ungarns zugunsten der GKN Automotive Kft. (nachfolgend „GKN“), vorher Rubin NewCo Kft., nicht mit den Leitlinien für Regionalbeihilfen 2014, ABl. C 209/1 sowie den Leitlinien für Regionalbeihilfen 2022, ABl. C 153/1 (nachfolgend gemeinsam „Regionalleitlinien“) vereinbar ist.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 12. Juli 2023 ein Schreiben zu den Anforderungen einer validierte EMCS-Eingangsmeldung als Gelangensnachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung veröffentlicht.
Das Finanzgericht Düsseldorf hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass bei der Bemessung des Gewinns aus einer Anteilsveräußerung der die historischen Anschaffungskosten übersteigende, bis zum Zeitpunkt der Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht entstandene Vermögenszuwachs nur dann nach § 17 Abs. 2 Satz 3 EStG vom Veräußerungspreis abgezogen werden kann, wenn dieser Wertzuwachs im Wegzugsstaat einer nicht nur festgesetzten, sondern tatsächlich gezahlten Steuer unterlegen hat.
Mit einem aktuellen Urteil hat das Finanzgericht Münster zu den Anforderungen an den Nachweis der Fremdüblichkeit eines Gesellschafterdarlehens Stellung genommen, die nach der bis 2021 gültigen Rechtslage für die Frage der Abzugsfähigkeit von Währungskursverlusten nach § 8b Abs. 3 KStG Voraussetzung war.
Hat das Finanzamt nicht dargelegt, dass ein Steuerbetrug begangen worden ist, kommt eine Versagung des Vorsteuerabzugs nach der sog. Missbrauchs-Rechtsprechung des EuGH nicht in Betracht. Die Nichtabfrage der USt-IdNr. des Empfängers zeitnah zur ersten innergemeinschaftlichen Lieferung und darauffolgend in regelmäßigen Abständen während der laufenden Lieferbeziehung kann nach den Umständen des Einzelfalls eine Sorgfaltspflichtverletzung darstellen, die Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 UStG ausschließt. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.