Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs ist ein pharmazeutisches Unternehmen, das an den staatlichen Krankenversicherungsträger Zahlungen aus den Einnahmen leistet, die es mit Arzneimitteln erzielt und somit nicht das ganze Entgelt erhalten hat, zur Minderung seiner umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage berechtigt. In dem ungarischen Fall nahmen die Europarichter auch zur Notwendigkeit des Vorliegens einer ordnungsgemäßen Rechnung Stellung.
In einem schwedischen Vorabentscheidungsersuchen geht es um die Frage von Treuepunkten, die bei einem späteren Einkauf eingelöst werden können. Hierzu hat die Generalanwältin in ihren Schlussanträgen dem Gericht empfohlen zu entscheiden, dass die Ausgabe der Punkte, die erst zusammen mit einem weiteren Einkauf für eine Prämie eingelöst werden können, keinen Gutschein im Sinne von Art. 30a der Mehrwertsteuerrichtlinie darstellt, sondern vielmehr als ein bloßer Preisnachlass zu betrachten ist.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 15. Januar 2025 in einem Schreiben Stellung zum tauschähnlichen Umsatz in der Entsorgungsbranche genommen und den UStAE entsprechend angepasst.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Rabatte, die Außendienstmitarbeiter einer Krankenkasse beim Autokauf von Autoherstellern erhalten, nicht als Arbeitslohn versteuert werden müssen.
Mit zwei Urteilen hat der Bundesfinanzhof in 2012 zur Rabattgewährung und speziell zur Höhe des steuerpflichtigen geldwerten Vorteils Stellung genommen. Das Bundesfinanzministerium wendet die darin aufgestellten Rechtsgrundsätze an und erläutert die unterschiedlichen Fallkonstellationen.
Erneut war der Europäische Gerichtshof zur Definition eines Gutscheins gefragt. Das schwedische Vorabentscheidungsersuchen betrifft ein Treueprogramm mit auf der Grundlage des Kaufpreises erworbenen Punkten, die in Verbindung mit einem künftigen Kauf später in einem „Punkteshop“ eingelöst werden können. Das Gericht entschied, dass Treuepunkte dieser Art keinen „Gutschein“ im Sinne von Artikel 30a der Mehrwertsteuerrichtlinie darstellen.
Das Bundesfinanzministerium äußert sich in einem aktuellen Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen nach der Umsetzung der EU Gutschein-Richtlinie in nationales Recht. Im Zuge dessen wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend den neuen Gesetzesvorgaben geändert.
Der Unternehmer kann für eine in einem anderen Mitgliedstaat erbrachte steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Inland keinen Anspruch auf Steuerminderung geltend machen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes dürfen Mitgliedsstaaten Werbeaktionen für den Bezug unbestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel in Gestalt von Preisnachlässen oder Zahlungen in Höhe eines genauen Betrags erlauben. Andererseits dürfen die Mitgliedstaaten Werbeaktionen für den Bezug solcher Arzneimittel verbieten, wenn damit Gutscheine für nachfolgende Bestellungen nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel sowie von Gesundheits- und Pflegeprodukten angeboten werden.
Mit gleich lautenden Erlassen haben die obersten Finanzbehörden der Länder zu den von Luftfahrtunternehmen gewährten unentgeltlichen oder verbilligten Flügen Stellung genommen.
In einem aktuell veröffentlichten Urteil hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass das Entgelt für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Arzneimitteln durch eine gesetzliche Krankenkasse sich nach dem von dieser an die jeweilige Versandapotheke gezahlten – rabattierten - Betrag zuzüglich des von dem pharmazeutischen Unternehmer der Apotheke gezahlten Herstellerrabatts bemisst.
Wurde eine Einkommensteuerschuld mangels wirtschaftlicher Belastung nicht als Nachlassverbindlichkeit abgezogen und ändern sich die Verhältnisse nachträglich in der Weise, dass entgegen der Erwartung zum Todeszeitpunkt mit einer Geltendmachung der Steuerforderung zu rechnen ist, ist dies ein Ereignis mit materiell-rechtlicher Rückwirkung, das die Änderung des Erbschaftsteuerbescheids ermöglicht. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung, die der verstorbene Erblasser bereits zu Lebzeiten an ein Bestattungsunternehmen abgetreten hat, als Sachleistungsanspruch der Erben den Nachlass erhöhen. Im Gegenzug sind jedoch die Kosten der Bestattung im vollen Umfang als Nachlassverbindlichkeiten steuermindernd zu berücksichtigen.
Wird eine zum Nachlass einer Erbengemeinschaft gehörende Immobilie veräußert, fällt hierauf keine Einkommensteuer an. Dies gilt jedenfalls, soweit zuvor ein Anteil an der Erbengemeinschaft verkauft wurde, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden hat.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Übertragung von Grundstücken von einer Erbengemeinschaft auf eine Personengesellschaft im Rahmen der Teilung des Nachlasses von der Grunderwerbsteuer befreit ist, allerdings nur in dem Umfang, in dem ein Miterbe an der Personengesellschaft beteiligt ist. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn sich der Anteil des Miterben an der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach der Übertragung verringert.
Die Einkommensteuer und die damit in Zusammenhang stehenden Nebensteuern, welche aufgrund einer durch die Erben rückwirkend erklärten Betriebsaufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes entstehen, können nicht als Nachlassverbindlichkeiten gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in Abzug gebracht werden. Dies hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 25. November 2022 ein Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2023 veröffentlicht.