Das Finanzgericht Köln hatte dem EuGH Fragen zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Leistungen von Freizeitparks vorgelegt. Für Schaustellerleistungen auf Jahrmärkten und Schaustellerleistungen in ortsfesten Vergnügungs- bzw. Freizeitparks gelten unterschiedliche Mehrwertsteuersätze. In seinem heutigen Urteil erachten die Europarichter eine solche unterschiedliche Behandlung im Grundsatz als mit dem Unionsrecht vereinbar. Dabei darf allerdings der Grundsatz der steuerlichen Neutralität nicht verletzt werden.
In einem aktuellen Schreiben nimmt das Bundesfinanzministerium zur Bildung von Rückstellungen für Arbeitsfreistellungen und sonstige Zusatzleistungen im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen Stellung.
Das OLG Celle entschied mit Beschluss vom 10. März 2025 (Az. 9 W 22/25), dass die Bestellung eines Notgeschäftsführers auch dann nicht erforderlich ist, wenn der zuständige Aufsichtsrat nicht willens oder in der Lage ist, einen Geschäftsführer zu bestellen. In diesem Fall könne der Alleingesellschafter weiterhin die Bestellung eines Geschäftsführers vornehmen.
Mit zwei im April 2025 veröffentlichten Urteilen hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass eine Kapitalgesellschaft, an der eine atypisch stille Beteiligung besteht, Organgesellschaft im Rahmen einer körperschaftsteuerlichen Organschaft sein kann. Unter anderem sind die obersten Finanzrichter in einem Urteil von der Auffassung der Finanzverwaltung abgewichen. Nun hat das Bundesfinanzministerium zu den Folgen der beiden Urteile Stellung genommen.
Mit aktuellem Urteil hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass Rechnungen, mit denen ein Zentralregulierer gegenüber den Lieferanten über eine Delkredereprovision „im Namen und für Rechnung“ des Kunden abrechnet, dem Kunden zuzurechnen sind mit der Folge, dass § 14c Abs. 2 UStG Anwendung findet.
In einem aktuell veröffentlichten Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass gegenüber mehreren Antragstellern nur eine Gebühr für die Bearbeitung einer verbindlichen Auskunft erhoben werden kann, wenn die Auskunft den Antragstellern gegenüber tatsächlich einheitlich erteilt wird.
Wird innerhalb der Drei-Tages-Frist an zwei Tagen planmäßig keine Post zugestellt und am dritten Tag lediglich die Post vom ersten zustellfreien Tag nachgeliefert, ist die Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung ohne Weiteres entkräftet. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass für eine Unterbeteiligung an einem Kapitalgesellschaftsanteil – unabhängig davon, ob es sich um eine typische oder atypische Unterbeteiligung handelt – die Besteuerungsgrundlagen nicht gesondert und einheitlich festzustellen sind.
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die pauschale 5 %-Hinzurechnung als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 3 und Abs. 5 Körperschaftsteuergesetz auch dann gilt, wenn die Aufwendungen funktional bei einer ausländischen Betriebsstätte anfallen, die nach einem Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei ist.
Der BFH hatte dem EuGH diverse Fragen zur Eröffnung eines passiven Veredelungsverkehrs bei einer nicht zugelassenen Zollstelle zur Vorabentscheidung vorgelegt. Konkret geht es um die (teilweise) Befreiung von Einfuhrabgaben für Veredelungserzeugnisse.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 22. Juli 2026 in einem Schreiben zur Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrags sowie zur Personengesellschaften als Organträger Stellung genommen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein Arbeitnehmer bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung Aufwendungen für einen KFZ-Stellplatz neben den Aufwendungen für die Mietwohnung als Werbungskosten in Abzug bringen kann.
§ 20 Abs. 1 Satz 1 des Investmentsteuergesetzes InvStG (Teilfreistellung bei Aktienfonds) ist nicht anzuwenden, soweit ein für die Zeit vom 01.01.2018 bis zur Veräußerung der Investmentanteile nach neuem Recht ermittelter Veräußerungsverlust von vor dem 01.01.2018 angeschafften Investmentanteilen (ausgenommen bestandsgeschützte, vor dem 01.01.2009 angeschaffte Alt-Anteile) darauf beruht, dass die fiktiven Anschaffungskosten zum 01.01.2018 die historischen Anschaffungskosten der veräußerten Anteile übersteigen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass für einen auf der Grundlage von § 32 Abs. 5 Körperschaftsteuergesetz gestellten Antrag auf Kapitalertragsteuererstattung mangels einer ausdrücklich geregelten Antragsfrist die allgemeinen Verjährungsfristen gelten. Die Anwendbarkeit dieser Verjährungsregelungen begründet auch keinen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit.
In einem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens der Republik Litauen entschieden, dass der Umtausch virtueller Währung („Spielgold“) eines Online-Videospiels in konventionelle Währungen nicht unter die Mehrwertsteuerbefreiung für Währungstransaktionen fällt und dass Gold auch keinen „Gutschein” darstellt. Daher unterliegt der gesamte Erlös aus dem Verkauf der Mehrwertsteuer.
Das Bundesfinanzministerium hat ein Schreiben zur Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften und anderen nicht rechtsfähigen Wirtschaftsgebilden im Umsatzsteuerrecht veröffentlicht.
Für Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Vorruhestandsmodell kann die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Betracht kommen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Finanzgericht Münster hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass eine Hinzurechnung nach § 8b Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 KStG auch dann zu erfolgen hat, wenn die fiktiven nicht abziehbaren Betriebsausgaben funktional bei einer ausländischen Betriebsstätte angefallen wären, die nach einem DBA freigestellt ist.
Für eine KGaA und ihre persönlich haftenden Gesellschafter sind die Einkünfte aus Gewerbebetrieb der KGaA sowie ihre Verteilung auf die KGaA (Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Körperschaftsteuergesetzes) und auf ihre persönlich haftenden Gesellschafter (Anwendung des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes) nach § 180 Abs. 1 (Satz 1) Nr. 2 Buchst. a der Abgabenordnung gesondert und einheitlich festzustellen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Bundesfinanzministerium hat in einem aktuellen Schreiben zur Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf ab dem 1. Januar 2026 und zu Rechtsfragen betreffend die Anwendung der Neufassung von § 122a AO Stellung genommen.