Handels- und Geschäftsbriefe im Sinne von § 147 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 der Abgabenordnung (AO) können auch E-Mails sein. (Digitale) Unterlagen über Konzernverrechnungspreise unterfallen dem Anwendungsbereich des § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Herzlich Willkommen zur dreihundertfünfundzwanzigsten Ausgabe unseres Steuern & Recht Podcasts – den PwC Steuernachrichten zum Hören. In dieser Ausgabe beschäftigen wir uns mit folgenden Themen:
Das Finanzgericht Bremen hatte dem Europäische Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob ein Zuschlag wegen Verletzung der Verrechnungspreis-Dokumentationspflichten mit den EU-Grundfreiheiten vereinbar ist. Der EuGH hat in seinem heutigen Urteil entschieden, dass aus den deutschen Zuschlagsregelungen kein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit abgeleitet werden kann, da diese verhältnismäßig und zur Gewährleistung der ausgewogenen Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten erforderlich sind.
Mit dem "Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze" wurden die Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union zur Anlage I der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke (sog. "schwarze Liste") sowie die seitdem in diesem Zusammenhang durch die Code of Conduct Group (Business Taxation) verhandelten und vom Rat gebilligten Maßnahmen in deutsches Recht umgesetzt.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 7. Juni 2023 die Neufassung der „Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise – Grundsätze für die Korrektur von Einkünften gemäß § 1 AStG“ veröffentlicht.
In unserem Transfer Pricing Podcast informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Verrechnungspreise.
In unserem Transfer Pricing Podcast informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Verrechnungspreise.
Experten aus unserem Team stellen Ihnen ausgesuchte Themen vor und diskutieren diese mit Gästen.
Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil Hamamatsu Photonics Deutschland vom 20. Dezember 2017, C-529/16) lassen es die Art. 28 bis 31 ZK nicht zu, als Zollwert einen vereinbarten Transaktionswert zugrunde zu legen, der sich teilweise aus einem zunächst in Rechnung gestellten und angemeldeten Betrag und teilweise aus einer pauschalen Berichtigung nach Ablauf des Abrechnungszeitraums zusammensetzt, ohne dass sich sagen lässt, ob am Ende des Abrechnungszeitraums diese Berichtigung nach oben oder nach unten erfolgen wird. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
In einem rumänischen Vorlagefall hatte der Europäische Gerichtshof unter anderem zu entscheiden, ob ein nach der Margenmethode der OECD-Verrechnungspreisleitlinien angepasster Betrag zwischen in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässigen verbundenen Unternehmen ein Entgelt für eine Leistung darstellt. Dies hat der EuGH in seinem Urteil im Prinzip bestätigt.
In unserem Transfer Pricing Podcast informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Verrechnungspreise.
Das BMF nimmt in seinem Schreiben vom 13. Juli 2020 Stellung zur geänderten Rechtsprechung des BFH zur postalischen Erreichbarkeit des Rechnungsausstellers sowie der Identität von Rechnungsaussteller und Leistungserbringer.
In unserem Transfer Pricing Podcast informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Verrechnungspreise.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat aktuell zur Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen im Hinblick auf den Vorsteuerabzug nach § 15 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz und zum Zeitpunkt und zur Dokumentation der Zuordnungsentscheidung sowie zur Anwendung der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesfinanzhofs (BFH) Stellung genommen. Im Zuge dessen wurde auch der Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend geändert.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat 17. September 2025 ein Schreiben zur Ausstellung von Rechnungen und der Angabe von Rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU veröffentlicht.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vier Fragen vorgelegt, bei denen es um das Bestehen eines unionsrechtlichen Anspruchs auf einen Steueranrechnungsvortrag im früheren Körperschaftsteuer-Anrechnungsverfahren geht.
Das Bundesfinanzministerium hat in einem aktuellen Schreiben zur Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer unter dem zeitlichen Anwendungsbereich des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens und den Folgen zweier Urteile des Europäischen Gerichtshof in Sachen Meilicke I und II sowie dem anschließenden Schlussurteil des Bundesfinanzhofes ausführlich Stellung genommen.
Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung gebotenen summarischen Prüfung ist die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2020 vom 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3096) nicht mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes vereinbar. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Beschluss entschieden.
In einem aktuellen Schreiben äußert sich das Bundesfinanzministerium (BMF) zur Anwendung der zahlreicher Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sowie zu den von der Finanzverwaltung angewendeten Entscheidungen des BFH zur Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung und zum Vorsteuerabzug ohne Besitz einer ordnungsmäßigen Rechnung.
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben am 18. März 2026 eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der sämtliche zu diesem Stichtag anhängigen und zulässigen Einsprüche zurückgewiesen werden, die sich gegen den gesetzlich festgeschriebenen Rechnungszinsfuß von 6 Prozent bei der Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen richten.
In unserem Transfer Pricing Podcast informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Verrechnungspreise. Experten aus unserem Team stellen Ihnen ausgesuchte Themen vor und diskutieren diese mit Gästen.