Update: Frist für einen Antrag auf Erstattung von Kapitalert ...
Das Finanzgericht Nürnberg hat entschieden, dass für die Festsetzungsfrist für die Erteilung eines Freistellungsbescheids gem. § 155 Abs. 1 Satz 3 Abgabenordnung (AO), der auf die Erstattung von Kapitalertragsteuer aus unionsrechtlichen Gründen nach § 50d Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) analog gerichtet ist, § 50d Abs. 1 Sätze 7 und 8 EStG 2002 (nunmehr § 50d Abs. 1 Sätze 9 und 10 EStG) anzuwenden sind. § 50d Abs. 3 EStG sei nicht anzuwenden.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Abgabenordnung, Einkommensteuerrecht, EU ...