Umfassende Möglichkeit zur späteren Änderung von Steuerbesch ...
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein Steuerbescheid stets geändert werden kann, wenn elektronisch übermittelte Daten an das Finanzamt übermittelt werden. Hierfür kommt es nicht darauf an, ob der Inhalt der Daten dem Finanzamt bereits bekannt war.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Gesetzgebung, Verfahrensrecht, Änderungs ...