Wichtige Änderungen bei der Anerkennung von Unterhaltsaufwen ...
Ab dem Veranlagungsjahr 2025 treten bedeutende Neuerungen im Bereich der steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen in Kraft. Das Bundesministerium der Finanzen hat die Regelungen überarbeitet, um sicherzustellen, dass Zahlungen an unterhaltsberechtigte Personen zukünftig nur dann anerkannt werden, wenn diese per Banküberweisung auf ein Konto des Unterhaltsempfängers erfolgen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei den Abzügen zu gewährleisten. Nachfolgend erfahren Sie, welche Personenkreise nun unter die neuen Regelungen fallen, welche Nachweise erforderlich sind und wie sich die Änderungen auf das verfügbare Netto-Einkommen auswirken könnten.
Kategorien: Verwaltungsanweisungen
Schlagwörter: Einkommensteuerrecht