Kein Drittanfechtungsrecht eines GmbH-Gesellschafters
Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dem Gesellschafter einer GmbH kein Drittanfechtungsrecht gegen einen gegen die GmbH ergangenen Feststellungsbescheid gem. §§ 27 Abs. 2, 28 Abs. 1 Satz 3 KStG zusteht.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Körperschaftsteuerrecht, Drittanfechtung ...